Kärnten Airport - Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m. b. H.
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Kärnten Airport - Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m. b. H.

Abstellbedingungen

Beim Ziehen eines Parkscheines wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit auf Überlassung eines Kraftfahrzeugabstellplatzes, ohne besondere Verwahrungspflicht der Flughafen-betriebsgesellschaft abgeschlossen.

Die Flughafenbetriebsgesselschaft haftet nicht für Schäden durch Dritte, durch höhere Gewalt oder Elementarereignisse.

Für Schäden haftet die Flughafenbetriebsgesellschaft nur dann, wenn sie nachweislich durch die Flughafenbetriebsgesellschaft oder deren Personal verschuldet wurden. Eine weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Nichtannahme der Bedingungen besteht die Möglichkeit, binnen 5 Minuten den Parkplatz zu verlassen. Die ausgehängte Garagenordnung ist strikt zu beachten!
Es gilt am gesamten Parkplatz die StVO!

Verlust des Parktickets:
Bei Verlust Ihres Parktickets legen Sie bitte als Nachweis Ihrer Einfahrt Ihr Flugticket oder Ihre Reisebürounterlagen vor.

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